UWE RATHAY Praxis für Naturheilkunde

Öffnungszeiten:

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Eigenblutbehandlung

Mit Inkrafttreten des „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) ist aus juristischer Sicht Heilpraktikern zur Vermeidung straf- und haftungsrechtlicher Risiken vorsorglich bis auf Weiteres dringend davon abzuraten, die Eigenbluttherapie durchzuführen.

Der Bundestag hat am 06.06.2019 das vom Gesundheitsministerium eingebrachte „Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung“ (GSAV) beschlossen. Es ist derzeit noch nicht sicher, wann das neue Gesetz tatsächlich in Kraft treten wird.
Aus diesem Grund steht eine Eigenblutbehandlung zur Zeit nicht zur Verfügung.